Integrationshilfe

Die Integrationshilfe nach §35a SGB VIII richtet sich an Kinder/Jugendliche und junge Erwachsene, die durch familiäre oder kontextuelle Umstände von seelischer Behinderung bedroht sind bzw. eine seelische Behinderung zeigen und Unterstützung bei der (Re-) Integration und ihrer individuellen Entwicklung benötigen.

Die Integrationshilfe erfolgt unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes.