Betreungshilfe/Erziehungsbeistandsschaft

Die Betreungshilfe/Erziehungsbeistandsschaft nach §30 SGB VIII richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die besondere Unterstrützung bei der Bewältigung von Entwicklungs- und sozialen Aufgaben und/oder beim Übergang in eine eigenverantwortliche Lebensführung benötigen.
Die Leistungen der Flexiblen Hilfen zur Erziehung beziehen sich auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 27 ff. SGB VIII):

Betreuungs- und Erziehungsbeistandsschaft erfolgen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes.