Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII ist auf Familien zugeschnitten, die reduzierte Ressourcen in den Bereichen Erziehung, Schwierigkeiten mit Kontakten zum Umfeld und/oder bei der Einhaltung von >Strukturen haben bzw. bei denen Maßnahmen des Kinderschutzes konsolidiert werden müssen.

Die Hilfe bezieht sich auf das gesamte Familiensystem und ihr soziales Umfeld.